Kosten & Ablauf
1. Kosten & Abrechnung
Die Abrechnung richtet sich nach Ihrem jeweiligen Versicherungsstatus. Als Psychotherapeut mit Kassensitz kann ich mit allen Kassen abrechnen.
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV)
- Kostenübernahme: Die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Behandlung werden komplett von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
- Voraussetzung: Sie benötigen lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte). Eine Überweisung durch einen Arzt ist für das Erstgespräch nicht erforderlich.
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
- Kostenübernahme: Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel problemlos.
- Abrechnung: Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bereits vor unserem ersten Termin bei Ihrer Versicherung nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen (z. B. Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr).
Selbstzahler
- Voraussetzung: Sie können die Kosten für die Therapie auch selbst tragen. In diesem Fall spielen Formalitäten mit Krankenkassen keine Rolle.
- Vorteile: Absolute Diskretion (es erfolgt keine Meldung an Versicherungen, was z. B. bei anstehenden Verbeamtungen oder dem Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sein kann) und ein bürokratiefreier, besonders zeitnaher Beginn.
- Abrechnung: Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
2. Der Ablauf: Schritt für Schritt zu Ihrem Termin
Schritt 1: Kontaktaufnahme
- Schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Website.
- Alternativ erreichen Sie mein Sprechstundendienst zu folgenden telefonischen Sprechzeiten: Mo. - Do. von 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr
- Bitte geben Sie kurz an, wie Sie versichert sind (GKV, privat oder Selbstzahler).
Schritt 2: Die Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch)
- Wir vereinbaren einen zeitnahen Termin für ein persönliches Erstgespräch in meiner Praxis.
- Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten diagnostischen Einschätzung.
- Wir besprechen gemeinsam, ob eine Psychotherapie für Ihr Anliegen der passende Weg ist.
Schritt 3: Probatorische Sitzungen (Probatorik)
- Vor dem eigentlichen Therapiestart finden bis zu vier weitere Sitzungen statt (die sogenannten probatorischen Sitzungen).
- Diese Zeit nutzen wir für eine vertiefte Diagnostik, die Klärung Ihrer Ziele und die gemeinsame Erstellung eines Behandlungsplans.
- Sie können in dieser Phase prüfen, ob Sie sich bei mir wohl und sicher fühlen – eine tragfähige Beziehung ist die wichtigste Basis für den Therapieerfolg.
Schritt 4: Beantragung & Beginn der Therapie
- Bei gesetzlich Versicherten und Privatpatienten stellen wir nun den formellen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Kasse.
- Sobald die Bewilligung vorliegt (bzw. direkt bei Selbstzahlern), starten wir mit den regulären Therapiesitzungen.
- Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet meist im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Rhythmus statt.
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